Skip to main content
  • Wir sind für Sie Bundesweit tätig!

    Telefon: 03521 - 7289450
    Mobil: 0172 - 9787770

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Wir sind für Sie Bundesweit tätig!

    Telefon: 03521 - 7289450
    Mobil: 0172 - 9787770

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Wir sind für Sie Bundesweit tätig!

    Telefon: 03521 - 7289450
    Mobil: 0172 - 9787770

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Wir sind für Sie Bundesweit tätig!

    Telefon: 03521 - 7289450
    Mobil: 0172 - 9787770

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mieter sparen sich arm

Quelle: Cash online

Die Ersparnisse von deutschen Mietern schmelzen dahin: Laut einer aktuellen Postbank Umfrage legen sie ihr Geld im Vergleich zu Immobilienbesitzern seltener gewinnbringend an. So öffnet sich die finanzielle Schere zwischen Mietern und Eigentümern immer weiter.

Ob Jung oder Alt, Mann oder Frau, Mieter oder Eigenheimbesitzer – Deutschland spart. 74 Prozent der Bundesbürger legen Geld zur Seite, so eine aktuelle Kantar-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Auch wenn einem Mieterhaushalt durchschnittlich nur halb so viel Geld zur Verfügung steht wie dem eines Eigentümers, ist die Zahl der sparenden Mieter mit 72 Prozent fast ebenso hoch wie der Anteil der Eigenheimbesitzer, die Rücklagen bilden (76 Prozent).

Betrachtet man das Sparverhalten allerdings im Detail, zeigen sich deutliche Unterschiede: Während Immobilienbesitzer häufiger in Fondsanteile und Aktien investieren (Eigentümer: 34 Prozent; Mieter: 28 Prozent) und in einen Bausparvertrag einzahlen (Eigentümer: 30 Prozent; Mieter: 20 Prozent), liegen die Ersparnisse von Mietern überdurchschnittlich oft auf dem Girokonto (Mieter: 52 Prozent; Eigentümer: 44 Prozent) oder werden zu Hause verwahrt (Mieter: 22 Prozent; Eigentümer: 14 Prozent). „Wohneigentümer legen ihr Geld gewinnbringender an als Mieter“, erklärt Jörg Koschate von der Postbank. „Mieter verschenken Anlagechancen und verkleinern ihren ohnehin enger gesteckten finanziellen Spielraum so zusätzlich.“

Vermögen mal sieben

Eigentümer sparen zudem nachhaltiger als Mieter: 48 Prozent von ihnen legen Geld für die Modernisierung oder Renovierung von Haus oder Eigentumswohnung zurück, während Mieter in erster Linie für unvorhergesehene Ausgaben sparen (61 Prozent). „Durch Investitionen in die eigene Immobilie schaffen Eigentümer bleibende Werte“, erläutert Jörg Koschate. Offenbar spornt es an, für die eigenen vier Wände zu sparen, denn Immobilienbesitzer bauen im Laufe der Zeit ein deutlich größeres Vermögen auf als Mieter. Laut Statistischem Bundesamt haben Eigentümerhaushalte zwar doppelt so hohe Einnahmen wie Mieter – können aber siebenmal mehr Kapital anhäufen. Tendenz steigend. Zusätzlich profitieren sie von der Entwicklung des Immobilienmarktes. „Während die Belastung für Mieter durch steigende Mieten wächst, erhöht sich das Vermögen von Wohneigentümern dank tendenziell steigender Immobilienpreise“, sagt der Postbank Experte.

Informationen zur Umfrage:

In einer telefonischen, repräsentativen Mehrthemenbefragung im Juli 2019 interviewte Kantar Emnid im Auftrag der Postbank 1.002 Befragte ab 16 Jahren.

19 / 2019

Quelle: Cash online

Über die langen Monate des Winters konnten es Garten- und Balkonfreunde kaum erwarten, dass sie wieder ihren Lieblingsort betreten können. Sie vermissten das Leben im Freien beziehungsweise – im Falle des Balkons oder der Loggia – fast im Freien. Nun ist das witterungsbedingt wieder möglich, aber damit häufen sich auch entsprechende Streitfälle.

Nachfolgend hat der Infodienst Recht und Steuern der LBS neun Urteile deutscher Gerichte zusammengefasst, die sich genau mit dieser Problematik befassen. Die Spannbreite der Fälle reicht vom Anbringen einer Balkontrennwand bis zum Diebstahl eines Gartengrills.

Anbringen von Blumenkästen:

Sie werden in den meisten Fällen als Zierde einer Hausfassade empfunden. Allerdings sollte ein Mieter größte Vorsicht walten lassen oder noch besser zuvor mit der Verwaltung sprechen, wenn er die Blumenkästen an der Außenseite eines Balkons anbringen will. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 67 S 370/09) erkannte in dieser Variante “ein gewisses Gefahrenpotenzial” und untersagte es, denn schließlich könne ein Abstürzen der Kästen nie ganz ausgeschlossen werden – insbesondere bei stürmischem Wetter oder in Folge von Materialermüdung.

Fristlose Kündigung:

Es mag zwar eine gewisse Lebenserfahrung dafür sprechen, dass auf dem Rasen vor den Fenstern einer Wohnung liegende Flaschen vom Bewohner des Objekts herausgeworfen worden sind. Aber eine fristlose Kündigung des Mieters wäre nur dann rechtlich “wasserdicht“, wenn der Eigentümer das auch konkret nachweisen könnte. Das Amtsgericht Brandenburg (Aktenzeichen 31 C 37/17) wies eine beantragte Räumung via Eilverfahren zurück. Schon die Kündigung selbst sei fraglich gewesen, weil auch „dritte Personen“ wie Passanten oder gerade im Hause anwesende Bauarbeiter die Flaschen hinterlassen haben könnten.

Mangel der Mietsache:

Der Eigentümer einer Mietwohnung kann eine Sichtschutzwand auf dem Balkon nicht ohne weiteres ersatzlos entfernen, denn das stellt unter Umständen einen Mangel der Mietsache dar. Ein Betroffener hatte sich beschwert, weil ihm durch das Entfernen der Schutz vor Wind, Schmutz und Blicken Fremder genommen worden sei. Das Landgericht Bremen (Aktenzeichen 2 S 124/17) sprach ihm deswegen eine Mietminderung zu – allerdings nicht die geforderten 20 Prozent, sondern nur zwei Prozent.

Ernten von Obst:

Wer einen Garten besitzt, der hat in der Regel auch irgendwelche Früchte zu ernten. Und die verursachen gelegentlich Ärger, wenn sie in der Reifezeit einfach herabfallen. So war es im Falle eines Walnussbaumes, dessen Äste eineinhalb Meter auf ein Nachbargrundstück ragten. Herabfallende Nüsse schädigten den Lack eines darunter geparkten PKW. Das Amtsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 32 C 365/17) wies eine Schadenersatzforderung zurück. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Baum krank gewesen oder auf andere Weise nicht vom Eigentümer ordentlich gepflegt worden sei. Im Übrigen gelte: Wer unter einem Nussbaum parke, der müsse das daraus folgende allgemeine Lebensrisiko tragen.

Schäden durch Äste:

Einen deutlich schwereren Sachschaden erlitt eine Autofahrerin in Berlin, deren PKW durch einen herabstürzenden Ast erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Polizeibeamte vermerkten in ihrem Protokoll, der Ast sei “etwas angefault” gewesen. Daraufhin forderte die Besitzerin des Fahrzeugs von der Kommune gemäß Informationsfreiheitsgesetz Einblick in die “Baumakte”, um sich über erfolgte Kontrollen informieren und eventuell Schadenersatz fordern zu können. Diese verweigerte den Blick in die Akte. Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 7 K 71.10) gab der Klägerin Recht. Es sei kein nachvollziehbarer Grund ersichtlich, warum die Behörde das Dokument gegenüber der Bürgerin unter Verschluss halten könne.

Rauchen auf dem Balkon:

Manche Wohnungseigentümer genießen den Luxus zweier Balkone. Je nach Sonnenstand und Witterungslage können sie wählen, wo sie sich aufhalten wollen. Allerdings müssen sie dann auch einen Nachteil in Kauf nehmen: Wer über zwei Balkone verfügt, dem kann aus Rücksicht auf die Nachbarn das Rauchen auf einem davon untersagt werden. Das Amtsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-09 S 71/13) widersprach damit dem Raucher, der behauptet hatte, es liege alleine in seinem Ermessen, wo er seine Zigaretten genieße.

Anbringen von Tiernetzen:

Katzengitter sollen dafür sorgen, dass die Haustiere zwar einerseits ins Freie können (auf den Balkon), andererseits aber vom Davonlaufen abgehalten werden. Im konkreten Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft das Anbringen solcher Netze untersagt. Doch das wirkte sich nach Ansicht des Amtsgerichts Schorndorf (Aktenzeichen 6 C 1166/11) nicht auf das Binnenverhältnis zwischen einem bestimmten Eigentümer und seinem schon länger in der Wohnung lebenden Mieter aus. Es liege weder eine optische Beeinträchtigung noch eine Schädigung der Bausubstanz vor, befand der Amtsrichter. Das Netz durfte bleiben.

Anbringen von Trennwänden:

Wenn auf einem Balkon nicht von Anfang an eine Sichtschutz- bzw. Trennwand existiert, dann kann ein Wohnungseigentümer nicht einfach ohne Rücksprache selbst eine errichten. Sein Argument, er habe sich mehr Intimsphäre schaffen wollen, reicht nicht aus. Denn es handelt sich nach Meinung des Landgerichts Itzehoe (Aktenzeichen 1 S (W) 1/07) um eine auf Dauer angelegte bauliche Veränderung. Der Eigentümer hätte die WEG um Zustimmung bitten müssen. Er musste die Trennwand wieder entfernen.

Leistungen der Hausratversicherung:

Ein Garten ist oft mit vielerlei Gegenständen “möbliert” – Schaukel, Sandkasten, Tische, Gartenstühle, etc. Längst nicht alles fällt allerdings unter die Bestimmungen der Hausratversicherung. Einem Grundstücksbesitzer wurde sein rund 700 Euro teurer Edelstahlgrill gestohlen, woraufhin er von der Assekuranz Ersatz forderte. Das Amtsgericht Bad Segeberg (Aktenzeichen 17 C 116/11) entschied, es handle sich bei einem Grill nicht um ein “Möbel” wie Tisch, Stuhl und Sonnenschirm. Dieses Gerät diene selbst im weitesten Auslegungssinne nicht “der Aufnahme von Menschen, sondern der Produktion”. Es falle damit nicht unter die Bedingungen des Versicherungsvertrages.

Baufinanzierung: Bleiben die Zinsen auch 2019 niedrig?

Quelle: Cash online

Die EZB muss sich erneut mit schwächeren Konjunkturdaten im Euroraum beschäftigen, die Fed will 2019 weniger Zinserhöhungen durchführen und flexibel handeln. Währenddessen sind die Zinsen für Baufinanzierungen – insbesondere die 15-jährigen Zinsbindungen − seit Anfang Dezember noch einmal leicht gesunken. Wie es weitergeht.

Auf der nächsten geldpolitischen Sitzung des EZB-Rats könnte die Inflationsentwicklung in der Eurozone eine wichtige Rolle spielen: Die vorläufigen Verbraucherpreise stiegen im Dezember nur noch um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit sank die Inflation erstmals seit einem halben Jahr – beeinflusst von sinkenden Energiepreisen − wieder unter die Richtlinie der Notenbank von knapp zwei Prozent. Auch die deutschen Verbraucherpreise erreichten nur noch ein Plus von 1,7 Prozent zum Vorjahreszeitraum. Für Jörg Haffner, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, steht die EZB bei der nächsten Zinssitzung Ende Januar erneut vor einem Balanceakt: “Notenbank-Chef Mario Draghi hat sich im Dezember bereits verhaltener zur Wirtschaftsentwicklung geäußert, und die Wachstumsprognosen der Zentralbank wurden leicht nach unten korrigiert. Der ‚Krisenmodus‘ war aber aus Sicht der EZB nicht eingetreten. Nun wird von Interesse sein, wie der Rückgang der Inflation im Dezember eingeordnet wird. Aus den Protokollen der letzten Sitzung wissen wir, dass über einen negativeren Risikoausblick bereits diskutiert wurde. Die Experten am Zins- und Anleihenmarkt sind bereits pessimistischer geworden und rechnen nun erst für Mitte 2020 mit dem ersten Zinsschritt.”

Fed: Strebt ruhigeren geldpolitischen Kurs an

Die Fed führte Ende Dezember die erwartete Zinserhöhung auf 2,25 bis 2,5 Prozent durch. 2019 wird die US-Notenbank voraussichtlich nur zwei Zinserhöhungen durchführen. Fed-Chef Powell stellte explizit klar, dass der ruhigere Kurs nicht auf den Einfluss der US-Regierung, sondern auf eine veränderte wirtschaftliche Datenbasis zurückzuführen ist. Bei einem Interview Anfang Januar bekräftigte Powell noch einmal, dass die Fed ihren geldpolitischen Kurs jederzeit flexibel an neue ökonomische Gegebenheiten anpassen wird. “Über die genaue Zahl der Zinserhöhungen in diesem Jahr herrschte bei der letzten Fed-Sitzung intern noch Uneinigkeit”, kommentiert der Qualitypool-Geschäftsführer. “Es ist aber davon auszugehen, dass es nur vereinzelte Zinserhöhungen geben wird. Die neue Mehrheit der Demokraten im Repräsentantenhaus könnte für innenpolitischen Stillstand sorgen – dies muss sich nicht zwangsläufig negativ auf die US-Wirtschaft auswirken. Die andauernden Handelsstreitigkeiten mit China und der aktuelle ‚Shutdown‘ der US-Regierung trüben aber die Prognosen eindeutig ein – zuletzt beispielsweise den Ausblick der Weltbank für die US-Wirtschaft.”

Bestzinsen für Baufinanzierungen – aktuelle Entwicklung und Ausblick

Die Bestzinsen für 10- und 15-jährige Baufinanzierungen gingen in den letzten Wochen noch einmal leicht zurück: die 10-jährigen Zinsbindungen von 1,07 auf 1,04 Prozent, die 15-jährigen von 1,49 auf 1,38 Prozent.

“Schon Anfang Dezember hatte, wie gewohnt zunächst der Anleihen- und dann der Zinsmarkt, auf den vorsichtigeren Kurs der Notenbanken reagiert. In den letzten Wochen sank die Verzinsung der 15-jährigen Zinsbindungen noch ein Stück weiter. Inzwischen haben sich die Swap- und Anleihensätze vorerst auf einem niedrigeren Niveau eingependelt. Für Baufinanzierungskunden ist das eine gute Ausgangsposition, um auch 2019 von Niedrigzinsen profitieren zu können. Der ruhigere Kurs, den die Notenbanken eingeschlagen haben, könnte dieses Zinsniveau für die nächsten Monate absichern. Vor der ersten Zinserhöhung der USA im neuen Jahr wird es kaum Ereignisse geben, die den Anleihen- und Zinsmarkt nachhaltig beeinflussen.” (fm)

Raus aus der Stadt: Immobilienkäufer suchen verstärkt im Umland

Quelle: Cash online

In den deutschen Metropolen ist bezahlbarer Wohnraum immer schwieriger zu finden. Immer mehr Immobilienkäufer weichen daher nach einer Analyse von Immowelt in die Speckgürtel aus, da dort die Preise noch niedriger sind. Am stärksten zeige sich diese Entwicklung in Berlin, Stuttgart und Frankfurt.

In 12 von 14 untersuchten Großstädten stieg nach Angaben von Immowelt innerhalb der vergangenen fünf Jahre die Nachfrage im Umfeld stärker als in der jeweiligen Stadt. Für die Analyse wurde die Entwicklung der Anfragen auf Immobilien betrachtet, die 2012 und 2017 auf Immowelt inseriert wurden. Dabei wurde die Nachfrage in 14 ausgewählten Städten und deren Umkreis von 25 Kilometern untersucht. Wie begehrt Immobilien derzeit sind, belegt laut Immowelt die Tatsache, dass sich in allen Städten die Nachfrage sowohl in der Stadt als auch im Umland erhöht hat. Vielfältige Jobangebote, Ausbildungsmöglichkeiten und das kulturelle Angebot verleihen den Großstädten eine starke Anziehungskraft. Aufgrund der steigenden Einwohnerzahlen und der damit verbundenen erhöhten Nachfrage nach Wohnraum seien Immobilien in Innenstadtlagen für viele Bundesbürger nicht mehr zu bezahlen. Um weiter die Vorzüge der Stadt nutzen zu können, sei ein Ausweichen auf deren Umlandbereiche die logische Konsequenz.

Boomende Speckgürtel in Berlin, Stuttgart und Hannover

Besonders der Speckgürtel von Berlin verzeichnet laut Immowelt aktuell einen großen Ansturm: Im Umkreis von 25 Kilometern sei die Nachfrage nach Wohnungen und Häusern innerhalb von fünf Jahren um 311 Prozent gestiegen. Das liege vor allem an der Preisexplosion innerhalb der Stadt: Aktuell würden in Berlin Eigentumswohnungen und Häuser für mehr als 3.370 Euro pro Quadratmeter im Median angeboten – und somit 79 Prozent teurer als noch 2011. Das Umland locke hingegen mit vergleichsweise preiswerten Immobilien für 2.280 Euro pro Quadratmeter. Vor allem in den westdeutschen Großstädten wird die Ausweichbewegung ins Umland laut Immowelt besonders deutlich. Im Stuttgarter Speckgürtel sei die Nachfrage seit 2012 um 228 Prozent gestiegen. Dies sei nicht verwunderlich, da Wohneigentum im Umland mehr als 700 Euro pro Quadratmeter günstiger sei als in der Stadt. Noch größer ist laut Immowelt der Unterschied in Frankfurt am Main: Etwa 1.400 Euro zahlten Käufer in der Stadt pro Quadratmeter mehr als außerhalb. Dementsprechend stark habe sich die Nachfrage im Umland (plus 200 Prozent) verglichen mit der Stadt (plus 54 Prozent) erhöht. Auch in Hannover (plus 186 Prozent) und Bremen (plus 152 Prozent) sei das Umland in den vergangenen fünf Jahren deutlich beliebter geworden.

Gesättigtes München, Sonderfall Köln

Anders als in den bisher betrachteten Städten sieht es laut Immowelt in München aus. In der bayerischen Landeshauptstadt sei die Nachfrage im 25-Kilometer-Umkreis (plus 57 Prozent) zwar stärker gestiegen als in der Stadt (plus 32 Prozent), allerdings weitaus geringer als in Berlin oder Stuttgart. Der Grund dafür sei, dass selbst im Münchner Speckgürtel die Immobilienpreise inzwischen über die 5.000-Euro-Marke geklettert sind und damit für viele Interessenten viel zu hoch sind. Einen Sonderfall in der Betrachtung nimmt Immowelt zufolge Köln ein. Da in unmittelbarer Nähe mittelgroße Städte wie Leverkusen, Bergisch Gladbach oder Bonn liegen, sei die Nachfrage im Kölner Speckgürtel (plus 371 Prozent) dementsprechend stark gestiegen. Aber auch Immobilien direkt in Köln würden immer attraktiver – die Nachfrage habe sich in den vergangenen fünf Jahren deutlich erhöht (plus 121 Prozent).

Unterschiede im Osten Im Osten

Deutschlands zeigt sich nach Aussage von Immowelt ein stark uneinheitliches Bild. In Städten wie Leipzig oder Rostock habe sich die Nachfrage in der Stadt und im Umland nahezu gleich stark erhöht. In Chemnitz und Magdeburg ziehe es Käufer dagegen verstärkt in die zentralen Lagen. In beiden Städten befänden sich die Immobilienpreise nach wie vor auf moderatem Niveau, sodass rein aus finanzieller Sicht ein Ausweichen auf den Speckgürtel nicht zwingend notwendig sei. Lediglich in Dresden sei die Nachfragesituation vergleichbar mit der Entwicklung westdeutscher Städte. Dort sei die Nachfrage im Speckgürtel (plus 119 Prozent) stärker gestiegen als in der Stadt (plus 52 Prozent). (bk)